Kann der Gedanke der Instandhaltung über technische Systeme hinaus weiterentwickelt werden?
Seit Jahren beschäftige ich mich mit der Frage, wie technische Systeme funktionsfähig erhalten werden. Die Lösung: Instandhaltung gemäß DIN 31051.
Doch was ist mit Organisationen, Bildungssystemen, gesellschaftlichen Strukturen oder anderen komplexen Systemen?
Auch sie können Funktionsfähigkeit verlieren.
Aus dieser Überlegung ist das Konzept- und Diskussionspapier entstanden:
„Grundlagen einer allgemeinen Theorie des Funktionserhalts von Systemen“
Das Papier untersucht, ob sich grundlegende Funktionen der technischen Instandhaltung auf einer höheren Abstraktionsebene zu einem disziplinübergreifenden theoretischen Rahmen weiterentwickeln lassen.
Im Mittelpunkt stehen drei Grundannahmen:
Systeme werden anhand definierter Funktionen betrachtet.
Systeme folgen Regeln und Wirkprinzipien.
Zielgerichteter Funktionserhalt setzt wirksame Rückkopplung im System oder seinem Erhaltungsumfeld voraus.
Darauf aufbauend unterscheide ich:
Erhaltung als übergeordnetes Ziel,
Wartung, Inspektion, Wiederherstellung, Verbesserung, Lernen und Transformation als Wege des Funktionserhalts,
Resilienz als mögliche resultierende Systemeigenschaft.
Das Papier ist ausdrücklich kein abgeschlossener wissenschaftlicher Nachweis.
Es ist ein vorläufiger theoretischer Entwurf und eine Einladung zur fachlichen Diskussion. Die Begriffe, Axiome und Propositionen sollen durch Literaturvergleich, Kritik, Fallstudien und empirische Forschung geprüft, präzisiert, eingeschränkt oder gegebenenfalls verworfen werden.
Besonders interessieren mich folgende Fragen:
Ist Funktionserhalt als disziplinübergreifender Bezugsrahmen tragfähig?
Wo liegen die Grenzen der Übertragung von Instandhaltungsprinzipien auf biologische, organisatorische und gesellschaftliche Systeme?
Welche wissenschaftlichen Ansätze, Gegenbeispiele oder Literaturquellen sollten unbedingt einbezogen werden?
Kritische, sachliche und interdisziplinäre Rückmeldungen sind ausdrücklich erwünscht unter